Eine Übersicht über mögliche Massnahmen des Staates und deren potenzielle direkte und indirekte Auswirkungen gibt Tabelle 109. Eine Beurteilung der Effektivität der jeweiligen Massnahmen findet sich in Abbildung 196. 363 Die Verschärfung der Emissionsvorschriften fördert in einem hohen Masse den Einsatz von vergleichsweise umweltfreundlichen Transportmitteln. Grundsätzlich geht es im Rahmen dieser Massnahme darum, einen naturbelassenen Lebensraum für kommende Generationen zu erhalten. Klima, Ozonschicht und Landschaft sollen von dieser Vorschrift möglichst positiv beeinflusst werden. Ohne die Regulierung des Staates gäbe es für die Investition in die Entwicklung und den Einsatz umweltfreundlicherer Transportmittel keinen direkten bzw. genügend grossen Anreiz. So sind bei Nutzfahrzeugen im Kurzstreckeneinsatz Techniken wie die Optimierung des konventionellen Diesel-Antriebsstrangs gefragt, um den Treibstoffverbrauch beim Stop- and- go-Verkehr möglichst gering zu halten. Beim Langstreckeneinsatz hingegen liegen die Potenziale zur Effizienzsteigerung beim Treibstoffverbrauch eher in der Weiterentwicklung der Dieselmotoren und deren Abgasnachbehandlung. 364 Ein Gesetz mit klaren Zielsetzungen, wie z. B. das CO2-Gesetz, ist daher für eine wirkungsvolle Klimapolitik unabdingbar, da beispielsweise innerhalb der Europäischen Union der Verkehrssektor für etwa 25 % der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich ist. 365 Ein weiterer vom Staat gewünschter Effekt zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Transportbereich ist die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene, da dies zur Senkung der Lärm- und Schadstoffemissionen führt. So verursacht der Bahngüterverkehr im Durchschnitt zwei Drittel weniger CO2-Emissionen als der Strassengüterverkehr. 366 Dieses Ziel soll unter anderem erreicht werden, indem die Nutzung des Schienenverkehrs attraktiver gestaltet wird. Als eine mögliche Massnahme hierfür wird in der Schweiz z. B. die Erhöhung der LSVA erachtet. Neben der LSVA zielen zudem Emissionsvorschriften, Fahrverbote und - beschränkungen, erhöhte Fahrzeugsteuern, Subventionen des Schienengüterverkehrs und verschärfte Kontrollen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten auf die Erreichung derartiger Effekte ab. 367 |
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