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Warenlieferung auf Konsignation

Der Lagerbestand in der Verteilzentrale des Händlers befindet sich im Besitz des Lieferanten. Dieser wird über moderne Kommunikationswege laufend über den Warenbestand informiert.

Aufgrund der noch verfügbaren Ware und der getätigten Abverkäufe übermittelt der Verkäufer einen Auftrag zuhanden des Käufers und stellt dann die entsprechende Ware zur Bestückung des Konsignationslagers bereit. Alternativ gilt, dass auch der Käufer aufgrund der vorliegenden Bestandesbzw. Abverkaufszahlen die Bestellung auslösen kann.

Die beim Lieferanten zur Auslieferung bereitgestellte Ware wird dem Käufer mittels elektronischer Liefermeldung (DESADV) angekündigt und zur Bestückung des Konsignationslagers angeliefert. Die angelieferte Ware ist mittels SSCC (Serial Shipping Container Code) ausgezeichnet, sodass beim Empfänger die Anlieferung elektronisch erfasst werden kann. Damit ist der Beschickungsprozess des Konsignationslagers abgeschlossen.

Die Entnahme erfolgt durch den Käufer auf Basis seiner Filialbestellungen. Aufgrund der entnommenen Ware erstellt er eine elektronische Bestellung (Konsignationsentnahme-ORDERS) an den Verkäufer. Aufgrund dieser Bestellung, die keine Lieferung auslöst, erstellt der Verkäufer zuhanden des Käufers eine Rechnung. Diese wird dann durch den Käufer beglichen.

 

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