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Häufig gestellte Fragen


Wie funktioniert die Anmeldung zu Lehrgängen/Seminaren?

Lehrgänge: Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular bei GS1 Schweiz ein.
Seminare: online beim entsprechenden Seminar mit dem ausgefüllten Anmeldeformular oder via e-Mail an


Kann ich mich kurzfristig für die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar entscheiden?

Eine kurzfristige Anmeldung ist immer möglich, sofern noch Plätze vorhanden sind. Da es aber von der Anzahl Anmeldungen abhängig ist, ob der Lehrgang oder das Seminar zustande kommt, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.


Wer kann die Angebote von GS1 Schweiz nutzen?

Die im Bildungsportal angebotenen Lehrgänge und Seminare wenden sich an Einzelpersonen und Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Logistik schulen lassen wollen.


Ich bin mir nicht sicher, welche Weiterbildung für mich in Frage kommt...

Kein Problem. Besuchen Sie unverbindlich unsere kostenlose Informationsveranstaltung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Tel +41 58 800 75 00 oder . Wir beraten Sie gerne!


Wer informiert und berät mich?

Hier finden Sie Ihren entsprechenden Kontaktpartner je nach Lehrgang bzw. Seminar.


Kann ich auch Zertifikate und Abschlüsse erlangen?

Die Teilnahme kann je nach Lehrgang bzw. Seminar zu einem eidgenösischen Abschluss, einem GS1 Diplom, einer Lehrgangsbestätigung oder einem GS1 Bildungsnachweis führen.


Was geschieht bei Absenzen?

Damit Sie einen GS1 Bildungsnachweis erhalten, müssen mindestens 80% des Lehrganges besucht sein.


Was bedeuten die Bezeichnungen "European Junior Logistician" und "European Senior Logistician"?

GS1 Schweiz verleiht als einzige Schweizer Institution ihren Absolventen das Zertifikat der europäischen Logistik-Dachorganisation ELA (European Logistics Association, Brüssel). Der Ausweis berechtigt dazu, den europäisch anerkannten Titel "European Junior Logistician" (Logistikfachmann/frau EF) bzw. "European Senior Logistician" (eidg. dipl. Logistikleiter/in oder eidg. dipl. Logistik-IT-Leiter/in) zu tragen.


Welche Vorteile bestehen für GS1 Mitglieder?

Absolventen, deren Arbeitgeber Mitglied bei GS1 Schweiz ist, profitieren von reduzierten Lehrgangs- bwz. Seminarkosten. Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft, ob Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber Mitglied ist.


Kann ich ohne Fähigkeitszeugnis die Berufsprüfung zum Logistikfachmann/frau abschliessen?

Ja, jedoch erhöht sich die verlangte Praxiserfahrung aus einem Logistikbereich auf 5 Jahre.


Ich habe mich bereits bei ihnen angemeldet und möchte nun aber den Platz in eine andere Klasse (Ort) umbuchen. Was muss ich tun?

Dies ist grundsätzlich kein Problem, bitte nehmen Sie mit der entsprechenden Person Kontakt auf, damit der administrative Bereich geregelt werden kann.


Muss ich bei einem Austritt während eines Lehrganges die gesamten Kosten bezahlen?

Nein, die Kosten werden anteilmässig verrechnet (+CHF 350.-- Bearbeitungsgebühr). Sie bezahlen nur die Zeit, während der Sie am Lehrgang eingeschrieben waren. Ein Austritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag gilt das Eintreffen des Schreibens bei GS1 Schweiz.


Wer ist für Fragen in Bezug auf die eidg. Prüfung zuständig?

Bei Fragen zur Logistikfachmann/frau Prüfung oder Logistikleiter/in Prüfung wenden Sie sich an unseren Franco Miani ( oder 058 800 75 49) und für Fragen zur Logistik-IT-Leiter/in Prüfung an Hans Bossard ( oder 058 800 75 48).


Was regelt die Prüfungsordnung und wo erhalte ich diese?

Die Prüfungsordnung regelt, zusammen mit der entsprechenden Wegleitung, die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren. Sie geben vor, in welchen Fächern/Modulen Prüfungsleistungen zu erbringen sind, sowie die Anzahl und die Art. Ausserdem enthält sie Vorgaben für die Berarbeitungszeit von Abschlussarbeiten. In ihr ist festgelegt, welche Angaben bei der Meldung zur Prüfung zu machen sind, ob und ggf. welche Nachweise vorzulegen sind, innerhalb welcher Frist Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind und wie im Fall eines Prüfungsversäumnisses zu verfahren ist. In der Wegleitung sind die konkreten Anforderungen pro Prüfungsmodul, die Bewertungskriterien sowie übrige Einzelheiten aufgeführt.
Sie können die Prüfungsordnung und die Wegleitung auf  gs1.ch als PDF-Datei herunterladen.


Was ist zu tun, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?

Je nach Prüfungsordnung gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich Prüfungsversäumnis und Rücktritt. Bitte teilen Sie uns die Nichtteilnahme unverzüglich schriftlich mit. Im Krankheitsfall benötigen wir ein aussagefähiges Attest. Bitte lesen Sie unbedingt die ausführlicheren Hinweise in der entsprechenden Prüfungsordnung.


In welchen Fällen benötigt man ein ärztliches Attest?

Atteste müssen im Falle des Abbruchs der Prüfung nach Prüfungsbeginn sowie im Falle des Nicht-Erscheinens zu einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung ohne rechtzeitige Absage vorgewiesen werden.


Ist ein Rücktritt von der Prüfungsanmeldung ohne Folgekosten möglich?

Unter Einhaltung gewisser Fristen kann die Anmeldung ohne Folgekosten zurückgezogen werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Informieren Sie sich in der entsprechenen Prüfungsordnung über die genauen Fristen und Rücktrittsbedingungen.


Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

Dann nehmen Sie doch direkt mit uns Kontakt auf:
oder Tel. +41 58 800 75 00

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