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Subventionen / Beiträge Fachschulvereinbarung

Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung ihrer Einwohner in der Höheren Berufsbildung mit finanziellen Beiträgen. Davon können auch die Teilnehmer/-innen unserer Lehrgänge profitieren.

Die Lehrgänge zum/zur Logistikfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis und zum/zur eidg. dipl. Logistikleiter/in werden in Basel, Bern, Luzern und Olten von einigen Kantonen unterstützt. Die Lehrgänge in Zürich und Winterthur werden leider generell nicht unterstützt.
Der Lehrgang zum/zur eidg. dipl. Supply Chain Manager/in wird nur in Olten unterstützt.

Ob und in welcher Höhe die gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob Ihr Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV beigetreten ist und zweitens den gewählten Schulstandort unterstützt.

Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie vor Beginn der Ausbildung zuletzt ununterbrochen 2 Jahre Ihren Wohnsitz hatten und aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig waren, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein. Der Wohnsitz und die Erwerbstätigkeit können dabei auch längere Zeit zurückliegen, sie sind nicht auf den Zeitpunkt vom Studienbeginn zu beziehen. Wo die Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, ist unerheblich. Sie kann während dieser Zeit auch in einem anderen Kanton stattgefunden haben.

Beispiel: Sie wohnen zurzeit seit 15 Monaten im Kt. Bern, haben vorher 26 Monate im Kt. Luzern gewohnt und davor 36 Monate im Kanton Zürich. Während dieser ganzen Zeit haben Sie im Kanton Zug gearbeitet. Wohnsitzkanton ist Luzern.

Folgende Kantone haben ihre Unterstützung zugesichert:
Bern, Appenzell AR, Baselland, Baselstadt, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Tessin, Uri, Zug, Fürstentum Liechtenstein.

Zur Prüfung der Berechtigung müssen vor Lehrgangsbeginn verschiedene Formulare ausgefüllt werden. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare zusammen mit Ihrer Anmeldung und der Wohnsitzbestätigung, idealerweise 3 Monate vor Lehrgangsstart, zu. Die GS1 übernimmt eine erste Prüfung und die Weiterleitung der eingereichten Dokumente an die entsprechenden Kantone. Allfällige Beiträge werden zurückerstattet bzw. an den Lehrgangskosten abgezogen.

Basis für die Beitragszahlungen bilden ausschliesslich die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV und der darin integriere Anhang. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss FSV leistet sowie auf die Zahlungsfristen hat die GS1 Schweiz keinen Einfluss.

Nachfolgend können Sie den Formularsatz herunterladen. Beachten Sie die ergänzenden Bemerkungen auf den Seiten 3 bis 5! Bitte verwenden Sie ausschliesslich diesen Formularsatz.

Personalienblatt

Erläuterungen zum Personalienblatt

 

Folgende Lehrgänge werden subventioniert:
Logistikfachmann/frau mit eidg. Fachausweis
Eidg. dipl. Logistikleiter/in
Eidg. dipl. Supply Chain Manager/in

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