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3.3.3 Luft

Die Schweiz verfügt über drei Landesflughäfen, zehn Regionalflughäfen und 46 Flugfelder. Davon sind lediglich die drei Landesflughäfen in Zürich, Basel und Genf von grösserer Bedeutung für die Luftfracht. 154 Insgesamt wurden im Jahr 2009 knapp 310 000 t von diesen drei Flughäfen als Luftfracht befördert (s. Tab. 23).


Dabei entfallen über 70 % des gesamten Luftfrachtauf kommens auf den Flughafen Zürich. Darüber hinaus werden etwa 168 000 t an den drei Flughäfen abgewickelt und als Luftfrachtersatzverkehr155 über die Strasse transportiert. 156 Damit wird lediglich ein Anteil von weniger als 0,1 % am gesamten Gütertransportaufkommen über die Luft befördert. Dieser Anteil verschleiert jedoch den Stellenwert der Luftfracht für den Aussenhandel, da der wertmässige Anteil der Luftfracht weitaus höher liegt (s. Kap. 3.4.3).

Luftfrachtaufkommen der grössten Flughäfen in der Schweiz


Insgesamt wird deutlich mehr per Luftfracht aus der Schweiz exportiert als importiert. Im Jahr 2009 betrug für die Schweiz das Verhältnis zwischen Export und Import über den Luftverkehr nach Wert etwa 7:3 und nach Gewicht etwa 9:1.157 Bei der Ein- und Ausfuhr liegt der Schwerpunkt der wertmässigen Luftfracht bei den Warenkategorien Maschinen, medizinische Erzeugnisse und Uhren, gefolgt von chemischen Erzeugnissen sowie Möbel und sonstige Erzeugnisse. Dabei ist anzumerken, dass der Transport von Luftfracht in der Schweiz fast ausschliesslich über die Nutzung von «Belly-Kapazitäten» erfolgt. Eine ausführliche Diskussion der aktuell vorhandenen Kapazitäten und der zukünftig erwarteten Entwicklungen findet sich in Kapitel 3.4.3.


154 An dieser Stelle wird keine Unterscheidung zwischen Luftfracht und Luftpost vorgenommen, darum werden in den folgenden Betrachtungen die Luftfracht und die Luftpost unter dem Begriff «Luftfracht» subsumiert.
155 Unter Luftfrachtersatzverkehr ist der Zu- und Abbringerverkehr von auf Lkws verladener Luftfracht zu verstehen.
156 In den verfügbaren Statistiken sind die Luftfrachtanteile, die im Nachtsprung z. B. nach Frankfurt/M. oder Mailand transportiert und abgewickelt werden, nicht enthalten.
157 Vgl. Eidgenössische Zollverwaltung (2010): Aussenhandel der Schweiz 2009.


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