Eine Weiterbildung ist meistens nicht nur mit zeitlichem Aufwand verbunden, sondern erfordert in der Regel finanzielle Beiträge.
Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung ihrer Einwohner in der Höheren Berufsbildung.
Ob und in welcher Höhe die gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob erstens der Wohnsitzkanton der/des Teilnehmenden der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV beigetreten ist und zweitens den gewählten Schulstandort unterstützt.
Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie vor Beginn der Ausbildung zuletzt ununterbrochen 2 Jahre Ihren Wohnsitz hatten und aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig waren, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein. Der Wohnsitz und die Erwerbstätigkeit können dabei auch längere Zeit zurückliegen, sie sind nicht auf den Zeitpunkt vom Studienbeginn zu beziehen. Wo die Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, ist unerheblich. Sie kann während dieser Zeit auch in einem anderen Kanton stattgefunden haben.
Beispiel: Sie wohnen zurzeit seit 15 Monaten im Kt. Bern, haben vorher 26 Monate im Kt. Luzern gewohnt und davor 36 Monate im Kanton Zürich. Während dieser ganzen Zeit haben Sie im Kanton Zug gearbeitet. Wohnsitzkanton ist in diesem Beispiel also Luzern.
> Logistikfachmann/frau mit eidg. Fachausweis
> Eidg. dipl. Logistikleiter/in
> Eidg. dipl. Supply Chain Manager/in
Alle Informationen zum Verfahren sowie eine detaillierte Übersicht über die zahlenden Kantone und einzuhaltende Fristen finden Sie hier.