Die Incoterms sind ein Regelwerk der ICC Paris. Sie definieren die Lieferbedingungen für den internationalen Warenhandel zwischen den Kaufparteien. Diese sind in 13 Trade Terms (Lieferklauseln) gegliedert. Die letzte Version, die Incoterms 2000, ICC-Publikation Nr. 560 sind seit dem 1.1.2000 in Kraft.
Zweck der Incoterms
Zweck der Incoterms ist es, international einheitliche Regeln zur Auslegung der hauptsächlich verwendeten Vertragsformeln in Aussenhandelsverträgen aufzustellen. Unsicherheiten, die durch die unterschiedliche Auslegung solcher Klauseln in den verschiedenen Ländern entstehen, werden dadurch vermieden oder zumindest erheblich eingeschränkt. Einheitliche Richtlinien verringern somit das Risiko rechtlicher Komplikationen sowie Missverständnisse, welche aus unterschiedlichen Handelspraktiken stammen.
Anwendung und Gültigkeit
Die Anwendung der Incoterms beschränkt sich auf die Lieferung einer beweglichen, physisch greifbaren Ware, deren Verkauf abgeschlossen ist. Die Incoterms sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden und im Kaufvertrag oder in Offerten, allgemeinen Ein- oder Verkaufsbedingungen, Bestellungen, Auftragbestätigungen usw. genannt oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten sind. Formulierungsvorschlag: z.B. CPT Madrid gemäss Incoterms 2000.
Was wird geregelt - was nicht?
Die Incoterms sind immer als Bestandteil des Kaufvertrages zu interpretieren. Sie definieren Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers bezüglich:
Die Incoterms regeln nicht:
Wichtigste Neuerungen in den Incoterms 2000 gegenüber den Incoterms 1990
FCA
Nur noch zwei Varianten der Übergabe:
FAS
Ausfuhrfreimachung durch den Verkäufer.
DEQ
Importfreimachung und die damit verbundenen Abgaben durch den Käufer.
DDU/DDP
Ware ist dem Käufer nicht abgeladen zur Verfügung zu stellen; die Abladekosten gehen zulasten des Käufers.
Verbliebene Schwachpunkte unter den Incoterms 2000:
CIF
Verpflichtung des Verkäufers nur zur Mindestdeckung analog der Institute Cargo Clauses C = Deckung nur des Sendungsverlusts zwischen Abgangshafen und Empfangshafen.
CIP
Verpflichtung des Verkäufers nur zur Mindestdeckung analog der Institute Cargo Clauses C = Deckung nur des Sendungsverlusts zwischen Abgangsort und benanntem Bestimmungsort.
DEQ
Für containerisierte Ware besteht keine Regelung.
DES
Containerisierte Ware müsste auf Schäden auf dem Ankunftsschiff überprüft werden, da die Haftung für den Verkäufer dort endet.
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